Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeines

Für alle Geschäftsvorgänge, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Geschäfts- und Mietbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leitung gelten diese Bedingungen als angenommen .Abweichende Bedingungen der Auftraggeber haben keine Gültigkeit und werden hiermit widersprochen. Der Firma erteilten Aufträge, auch bei fernmündlicher Übermittlung, mittels Fax oder E-Mail sind für den Auftraggeber bindend, für die Firma jedoch erst nach unserer Auftragsbestätigung. Der Umfang der erbrachten Leistung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Werden danach weitere Leistungen in Auftrag gegeben, führen wir diese nur aus, wenn diese ebenfalls bestätigt werden. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per Telefax oder E-Mail genügt dem Erfordernis der Schriftform.
Spätestens mit der vertraglichen Vereinbahrung der Firma joke-rockt und dem Kunden (hiernach auch ``Mieter / Veranstalter`` genannt) über die Lieferung von Geräten und Ausrüstungen, Dienstleistungen oder sonstige Leistungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert.

Veranstaltungsort

a. Der Mieter / Veranstalter hat im Vorfeld jeder Veranstaltung für alle notwendigenn ordnungsrechtlichen Genehmigungen zu sorgen. Eventuell anfallende GEMAGebühren hat der Veranstalter zu tragen.
b. Der Mieter / Veranstalter versichert, dass der Anfahrtsweg zum Veranstaltungsort gewährleistet ist. Eventuelle Sondergenehmigungen, z.B. für die Nutzung von Fußgängerzonen oder öffentlichen Plätzen durch Transportfahrzeuge, sind beim Straßenverkehrs - oder Ordnungsamt durch ihn zu beantragen. Entstehende Kosten trägt der Veranstalter / Mieter, dies gilt auch bei Unterlassung.


Verleih von Licht- und Tontechnik

1) Die genannten Mietpreise verstehen sich für eine maximale Mietdauer von 24 Stunden solange keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden. ( 12 Uhr bis 12 Uhr folgender Tag )
2) Gemietete Gegenstände sind bei der Firma joke-rockt abzuholen (Es sei denn, anderes ist vereinbart). Der Abholer muss sich bei der Abholung durch einen Personalausweis ausweisen können. Sollte der Abholer nicht der Mieter oder das gesetzliche Organ des Mieters sein, muss er VP1 eine Vollmacht übergeben. Die Gefahr über die gemieteten Gegenstände geht bei Übergabe an den Transporteur auf den Mieter über.
3 Die Firma joke-rockt behält sich vor, eine Kaution für die Anlage/Geräte zu verlangen. Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem Wert der Anlage.
4) Alle Geräte befinden sich in einem technisch einwandfreien Zustand und werden von der Firma joke-rockt auch so zurückerwartet. Die Geräte werden nach Rückgabe innerhalb von max. drei Tagen auf einwandfreie Funktion überprüft. Innerhalb dieser Zeit behalten wir uns ein Einspruchsrecht vor. Der Mieter verpflichtet sich die Geräte auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen, dies bestätigt er mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag. Spätere Reklamationen gehen zu Lasten des Mieters.
5) Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Termin und nur an die Firma joke-rockt. Sollte der Mieter die ausgemachte Mietzeit überschreiten, verlängert sich der Mietvertrag automatisch um 24 Stunden. Sollten der Firma joke-rockt aufgrund dieser Überschreitung Ausfälle entstehen, können diese dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
6) Der Mieter benutzt den Gegenstand auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Während der Mietzeit haftet der Mieter für alle Schäden, die beim Gebrauch der Mietsache an dieser oder bei Dritten entstehen. Der Mieter trägt die Kosten für Reparaturarbeiten, die aufgrund Gewalteinwirkung oder unsachgemäßer Handhabung erforderlich werden. Beschädigungen an der Mietsache sind der Firma joke-rockt unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter unternimmt keine eigenen Reparaturversuche.
7) Geht die Mietsache verloren, wird unbrauchbar oder ist auf eine andere Art nicht mehr zur Vermietung geeignet, haftet der Mieter in vollem Umfang für die Beseitigung des Schadens.
8) Der Vertragspartner darf den Mietgegenstand nur ausschließlich für eigene Zwecke verwenden. Er darf über ihn in keiner Weise verfügen, ihn insbesondere nicht verpfänden oder belasten, ihn auch nicht in anderer Weise Dritten überlassen. Er muss ihn vor jeglichen Zugriffen Dritter schützen und uns sofort telefonisch und schriftlich unterrichten, falls etwa Dritte Zugriff nehmen sollten ( wie z.B. durch Pfändung). Der Mieter erwirbt keinerlei
Eigentumsrechte an den Mietgeräten.
9) Sollten sich bei der Benutzung der Mietsache objektiv feststellbare Mängel zeigen, verpflichtet sich die Firma joke-rockt, schnellstmöglich für Ersatz zu sorgen.
10) Der Mieter / Veranstalter schafft die Vorraussetzungen zum Betrieb der ausgeliehenen Geräte. Der Mieter / Veranstalter haftet für die Sicherheit der Stromanschlüsse bis zum Übergabepunkt. Dies gilt auch für die Lastpunkte bei hängenden Aufbauten und die Stabilität der verwendeten Bühnenaufbauten. Der Mietpreis wird auch fällig ,sollten diese Vorraussetzungen nicht bestehen.
11) Die Verantwortung für die Sicherheit der Veranstaltung liegt beim Mieter / Veranstalter. Bei mehrtägigen Veranstaltungen hat der Mieter / Veranstalter für die Beaufsichtigung der gemieteten Gegenstände zu sorgen.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für die Rechtsbeziehungen zwischen der Firma joke-rockt und dem Mieter / Veranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
Gerichtsstand für alle hieraus entstehenden Streitigkeiten, soweit gesetzlich zulässig, ist 48712
Gescher. Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, 48712 Gescher.